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Offenbarte Präferenzen
2.2 Gesetz der Nachfrage II
Präferenzen und Nutzenfunktion

In diesem Abschnitt wird das Gesetz der Nachfrage erklärt. Wie bei allen ökonomischen Gesetzen handelt es sich auch beim Gesetz der Nachfrage um eine empirische Gesetzmäßigkeit. Zwar lässt sich das Gesetz der Nachfrage im Modell beweisen, doch in der Realität ist nicht auszuschließen, dass vereinzelte Beobachtungen möglich sind, die dem Gesetz widersprechen. Das liegt einfach daran, dass sich die Realität (leider oder glücklicherweise - je nach Standpunkt) nicht an die restriktiven Rahmenbedingungen des Modells hält.

Unter den zahlreichen ökonomischen Gesetzen nimmt das Gesetz der Nachfrage eine Sonderstellung ein. Es ist von grundlegender Bedeutung für nahezu alle Bereiche der Wirtschaftswissenschaften (auch für die Betriebswirtschaftslehre) und besitzt im Unterschied zu anderen ökonomischen Gesetzmäßigkeiten - so sie denn empirisch überhaupt zutreffen* - einen hohen Erklärungsgehalt.

Um das Gesetz herzuleiten, wird zunächst das Konzept der Budgetgerade vorgestellt. Anschließend wird, etwas abweichend von der üblichen Vorgehensweise, eine empirische Regelmäßigkeit herangezogen, um die fast durchgängige Gültigkeit des Gesetzes zu belegen. Die traditionelle Vorgehensweise mit Hilfe von Indifferenzkurven wird im Abschnitt "Gesetz der Nachfrage II" vorgestellt.

Jetzt und im Folgenden werden die grundlegenden Annahmen, die bereits erörtert wurden, strikt beachtet. Der Haushalt, den wir exemplarisch betrachten werden, hat keinen Einfluss auf Preise. Er ist ein Mengenanpasser. Er verhält sich wie ein homo oeconomicus. Zudem wird zur Vereinfachung Folgendes angenommen:

Diese Annahme ist weit weniger dramatisch, als es auf den ersten Blick scheinen mag. Sie wird eigentlich nur benötigt, um eine grafische Darstellung zu ermöglichen. In einer analytischen Darstellung machte es keinen wesentlichen Unterschied, ob zwei, drei oder beliebig viele Güter betrachtet würden.